Stand 6. Mai 2026
In diesen AGB's wird auf speziell hervorzuhebende Punkte für die Zusammenarbeit hingewiesen:
1. Inhalt der Beratung ist in der Regel die Beurteilung der Zonenkonformität oder Ausnahmen ausserhalb Bauzonen nach Raumplanungsgesetz gemäss den kantonalen Massgaben der kantonalen Fachstellen wie z.B. das Amt für Raumentwicklung (ARE) der Kantone Zürich, Thurgau oder das Amt für Raum und Verkehr (ARV) des Kantons Zug sowie deren Landwirtschaftsämter - je nach Kanton gibt es andere Bezeichnungen der verantwortlichen Stellen.
2. Die Beurteilung erfolgt aus der Perspektive einer Geografin und Raumplanerin mit spezifischer Facherfahrung und nicht einer Juristin. Rekurse werden nicht geleitet.
3. Gewährleistung: Es besteht kein Anspruch auf Erfolgsgarantie. Die baurechtliche Beratung ist eine Hilfestellung. Sie ersetzt keine rechtskräftige öffentlichrechtliche Verfügung der Behörden. Für die Beantwortung der anstehenden Fragen ist eine baurechtliche Prüfung der Gesamtsituation notwendig. Die Beurteilung der Fragestellungen setzt eine umfassende Situationsanalyse und Dokumentation der Vorgeschichte voraus. Hierfür wird vom Auftraggebenden nach Absprache eine Vollmacht für die Akteneinsicht bei den entsprechenden Behörden erteilt.
4. Datenschutz: Die Parteien behandeln alle Tatsachen und Informationen vertraulich. Die Geheimhaltungspflicht dauert nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an.
5. Rechnungs- / Zahlungsbedingungen: Die Vergütung der Leistungen bestehen aus dem Planerhonorar sowie Nebenkosten oder allfälligen - nach Absprache eingeholten - Drittleistungen. Das Planerhonorar richtet sich nach dem effektiven Zeitaufwand. Fahrten werden in der Regel pauschal verrechnet.
6. Haftung und Kündigung: Es besteht kein Anspruch auf Erfolgsgarantie. Ein Auftrag kann von jeder Partei jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die bis zur Vertragsauflösung erbrachten Leistungen sind abzugelten. Die Firma Zeindler - Bauen ausserhalb Bauzonen haftet nicht für im Zusammenhang mit einer Vorabklärung/Baugesuchsprüfung durch die Behörden entstandene Kosten.
7. Anwendbares Recht ist schweizerisches Recht / Gerichtsstand ist St. Gallen/Schweiz.
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