Seit über 20 Jahren beschäftigen wir uns mit der Landwirtschaftszone und dem Bauen ausserhalb Bauzonen. Jedes Grundstück, jedes Anliegen ausserhalb von Bauzonen ist ein Sonderfall, der anhand der geltenden Rechtsgrundlagen, kantonaler Anwendungspraxis und der konkreten Situation / Vorgeschichte beurteilt werden muss.
Indem es sich ausserhalb Bauzonen um ein "Nichtbaugebiet" handelt und das Gesetz für Nichtlandwirte in der Regel auf den 1. Juli 1972 zurückgreift, sind die Handlungsspielräume oft mehr als eng gefasst. Auch für landwirtschaftliche Vorhaben gelten immer strengere Bedingungen.
Während zehn Jahren habe ich als Gebietsbetreuerin in zwei Kantonen Baugesuche beurteilt und begleite seit über zehn Jahren Bauherrschaften bei ihren verschiedensten Vorhaben ausserhalb Bauzonen. Nehmen Sie Kontakt mit mir/uns auf: Wir sind da für diese speziellen Situationen und begleiten und unterstützen Bauherrinnen und Bauherren zu den bestmöglichen Lösungen.
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